Kalte Nahwärme

SaerVE errichtet kaltes Nahwärmenetz

Wie Sie ggfs. bereits aus der Presse mitbekommen haben, bauen wir im Neugebiet „Alter Reiterhof“ und „Hanfteichweg“ ein sogenanntes „kaltes Nahwärmenetz“, mit dem wir dann die Wärmeversorgung sicherstellen. Bauherr und Eigentümer dieses Wärmenetzes ist die SaerVE, die Bauausführung, der Betrieb des Wärmenetzes und die Wärmeversorgung erfolgen durch unseren Partner, die Stadtwerke Lengerich GmbH.

An das kalte Nahwärmenetz werden alle zukünftigen Grundstückseigentümer in dem Wohnbaugebiet angeschlossen. In Abstimmung mit den Eigentümern wird die passende Wärmepumpe ebenfalls durch die Saerve in das Haus eingebaut. Mit dem Kauf des Grundstückes entscheidet man sich auch für die Versorgung durch das kalte Nahwärmenetz. Wie das kalte Nahwärmenetz funktioniert, haben wir weiter unten dargestellt.

Sofern Sie an einem Grundstück Interesse haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Saerbeck. Die Gemeinde wird Ihnen dann auch Auskunft über den Verkaufsprozess erteilen.

An dieser Stelle werden wir Sie in den kommenden Monaten über die weiteren Schritte informieren.

So funktioniert das kalte Wärmenetz

Das kalte Wärmenetz wird an zentralen Stellen mit Sonden in einer Tiefe von bis zu 150 Metern (je nach geologischer Notwendigkeit) installiert. Die vorhandene Erdwärme von ca. 10-15°C wird aufgenommen und über ein zirkulierendes Wasser-Glykol-Gemisch ohne Energieverlust zu den Häusern im Wohngebiet geleitet. Moderne Wärmepumpen in den Häusern nutzen die Energie zum Heizen bzw. im Sommer zur passiven Kühlung. Hierbei ist es möglich das je Sonde bis zu 20.000 kWh/a pro Jahr durch den Boden aufgenommen wird.

Ihre Vertragspartner im Detail

Gemeinde Saerbeck

Die Gemeinde Saerbeck erschließt das Baugebiet und ist Ihre erste Ansprechpartnerin, sofern Sie Interesse am Erwerb eines Grundstücks in den Baugebieten „Al-ter Reiterhof“ und „Hanfteichweg“ haben. Alle Infor-mationen zum gesamten Verkaufsprozess finden Sie auch unter www.saerbeck.de.Die Gemeinde Saerbeck hat die SaerVE mit dem Bau eines Kalten Nahwärmenetzes beauftragt. Die Be-triebsführung des Wärmenetzes übernimmt die Stadt-werke Lengerich GmbH (SWL).Im Rahmen des Grundstückskaufvertrags verpflichten sich der Käufer, sowohl einen Netzanschlussvertrag mit der SaerVE als auch einen Wärmelieferungsvertrag mit der SWL abzuschließen.

Stadtwerke Lengerich

Mit der SWL schließen Sie einen Wärmelieferungs-vertrag. Dieser umfasst einen Grundpreis und einen Arbeitspreis, der wiederum an die bundesweite Ent-wicklung für Energiebeschaffung und Wärmepreise in Deutschland gekoppelt ist (Preisindizes). Die SWL ist verantwortlich für den Betrieb des Nahwärmenetzes inklusive der Wärmepumpe und gewährleistet wäh-rend der Vertragslaufzeit dessen kontinuierlichen Be-trieb. Es entstehen für Sie keine Instandhaltungs- oder Reparaturkosten. Kunden schließen mit der SWL einen Wärmeliefe-rungsvertrag über zunächst zehn Jahre ab. In diesem Zeitraum übernimmt der Versorger sämtliche War-tungskosten, Reparaturen und Instandhaltungen. Sie profitieren von einem Rundum-Sorglos-Paket. Die Nutzung der natürlichen Kühlfunktion des kalten Nah-wärmenetzes zur Kühlung des Hauses im Sommer ist im Preis enthalten.

SaerVE

Die SaerVE baut das Kalte Nahwärmenetz und ist sowohl Eigentümerin des Netzes als auch der Wärmepumpe in Ihrem Bauobjekt. Kunden zahlen an SaerVE einmalig einen Baukostenzuschuss (BKZ) sowie Hausanschlusskosten (HAK), die je nach Leistungsbedingungen des Objekts variieren.

Der Bauherr verpflichtet sich im Netzanschlussvertrag, einen Raum in seinem Haus – entsprechend der Größe der Wärmepumpenanlage – für die Technik zur Verfügung zu stellen. Die genaue Größe des Technikraums wird auf Basis der Leistung der Wärmepumpe gemeinsam mit ihrem Planer bzw. Architekten berechnet. Der BKZ spiegelt im Wesentlichen den Anteil des Wohnobjekts im Wärmenetz wider, während die Hausanschlusskosten hauptsächlich die Kosten der Wärmepumpe repräsentieren. Die Preise leiten sich aus der benötigten Anschlussleistung ab. Der Baukostenzuschuss ist zu zahlen, sobald klar ist, welche Leistung im Haus benötigt wird. Die Hausanschlusskosten sind fällig nach dem Anschluss der Wärmepumpe bzw. kurz vor der Wärmelieferung.

Gute Gründe für Bauherren

Kosten sparen!

Nur einmalige Anschlusskosten (Hausanschluss- und Baukostenzuschuss), keine Wartungskosten (z.B. die Wartung des Brenners, Reparaturen, Kaminkehrer, Tankreinigung, Schornsteinfeger, Bevorratungskosten etc.), kostenintensive laufende Betriebskosten verringern sich – keine Reparaturkosten über die gesamte Vertragslaufzeit.

Hinweis zur Vollkostenvergleichsrechnung: Der Kostenvergleich wurde auf Basis des BDEW-Heizkostenvergleich Neubau 2021 und an Anlehnung an die VDI-Norm 2067 erarbeitet und gemäß Preisindizes des Statistischen Bundesamtes auf das aktuelle Jahr angepasst. Die Vollkosten pro Jahr ergeben sich bei einer Vollkostenbetrachtung von 15 Jahren.

Hohe Versorgungssicherheit

Hohe Lebensdauer, langfristig planbare Energiekosten, Einsparung bei Investitionskosten durch Nutzung einer gemeinsamen Wärmequelle, höhere Lebensdauer von Sole-Wärmepumpen.

Transparenz und Unabhängigkeit

 Transparente Preisentwicklung (Preisindizes des statistischen Bundesamtes), unabhängig von schwankenden Rohstoffpreisen (die tendenziell steigen) und von zukünftiger CO2-Steuer.

Weniger Lärm / Mehr Komfort

Komfortsteigerung durch Naturkühlung, Unabhängig von Jahreszeiten, einheitliches optisches Bild im Neubaugebiet, deutlich weniger Geräusche – keine Lärmbelästigung im Baugebiet durch Luft-Wärmepumpen.

Hoher Beitrag für den Klimaschutz

Einsatz von klimaneutralem Strom für die Wärmeversorgung, persönlicher Beitrag zum Klimaschutz, niedrige CO2 Bilanz. Wärmenetz und Erdreich sind die Energiespeicher.

Baukostenzuschuss, Hausanschlusskosten und Wärmepreise

* Die Preise gelten unter dem Vorbehalt der Zusage von beantragten Fördermitteln.
** Stand 12/2023. Die tatsächlichen Kosten können noch abweichen, weil Hersteller und Typ der Wärmepumpe noch nicht feststehen.

FAQ

Der Arbeitspreis Wärme wurde im Jahr 2022 marktgerecht durch ein Fachingenieurbüro ermittelt. Der Preis ändert sich jährlich zum 01.01. nach einem transparenten Verfahren.

Die Preise werden gem. einer gesetzlichen Verordnung (AVBFernwärmeV) zur jeweils zur Hälfte nach einem Strompreisindex und einem allgemeinen Index für Wärme ermittelt. Eine Aufteilung hat der Gesetzgeber festgelegt, damit Wärmekunden nicht ausschließlich vom eingesetzten Brennstoff (hier Strom) abhängig sind. Der Wärme-Arbeitspreis für das laufende Jahr 2024 bezieht sich auf Indexwerte des stat. Bundesamtes aus dem Jahr 2023 (Durchschnitt Oktober 2022 – September 2023).

Sie stellen uns eine Wärmebedarfsberechnung für Ihr Haus zur Verfügung. Diese ist Bestandteil des Bauantrages und wird in der Regel von Ihrem Architekten erstellt.  Auf Basis dieser Wärmebedarfsberechnung legen wir für Sie die benötigte Leistung/Größe Ihrer Wärmepumpe fest.

Wir liefern Ihnen über eine in Ihrem Haus eingebaute Wärmepumpe die benötigte Wärme für Ihre Heizung, Warmwasserbereitung und passive Kühlung. Sie erhalten ein Rundum-Sorglos-Paket inkl. aller Wartungen und Reparaturen. Sie zahlen einen Grund- und Arbeitspreis für die benötigte Wärme

Die gelieferte Wärme wird über einen geeichten Wärmemengenzähler hinter der Wärmepumpe, an der Übergabestelle zu Ihrem Heizungsnetz, gemessen und abgerechnet. Es wird nur Wärme abgerechnet.

Der Strombedarf für die Wärmepumpe wird separat gemessen und von der SWL bereitgestellt. Es entstehen für Sie also keine zusätzlichen Stromkosten.

Wenn Sie eine PV-Anlage (Batteriespeicher) installieren möchten, können Sie die Anlagen auf ihren Strombedarf in ihrem Haushalt bzw. für ihr Auto ausrichten.

Sie sind in der Wahl Ihres Stromanbieters frei. Wenn Sie möchten, machen wir Ihnen gerne ein Angebot für eine Belieferung mit regionalem Ökostrom.

Siehe Frage: Was geschieht nach Ablauf der vertragliche Erstlaufzeit von zehn Jahren?

Das Kalte Nahwärmenetz ist für eine Nutzungsdauer von mehreren Jahrzehnten ausgelegt. Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir mit Ihnen keine Verträge abschließen die länger als zehn Jahre laufen. In unserem Wärmelieferungsvertrag werden deshalb zunächst zehn Jahre Vertragslaufzeit vereinbart. Uns liegt viel daran Sie als Kunden zu behalten. Deshalb werden wir Ihnen rechtzeitig ein neues Angebot für die Belieferung mit Wärme machen.

Im Fall einer Vertragsverlängerung werden wir natürlich weiterhin ein Full-Service-Paket anbieten, dass alle Reparaturen, und bei Bedarf auch den Ersatz der Wärmepumpe enthält. Wenn Sie keine weitere Wärmelieferung wünschen, bauen wir die Wärmepumpe kostenlos wieder aus.

In unserer Grafik Vollkostenvergleich Wärmeversorgung wurde eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 15 Jahren zugrunde gelegt. Als Kalkulationsgrundlage wurden zudem die aktuellen Energiepreise zugrunde gelegt.

Die jährlichen Kosten beinhalten

  1. Baukostenzuschuss, Hausanschlusskosten und Kapitaldienst aufgeteilt auf 15 Jahre
  2. Jährlicher Grundpreis Wärme
  3. Arbeitspreis bezogen auf einen Wärmeverbrauch von 6.000 kWh/a

Aktuelles am Baugebiet

Die Fördermittelzusage für das Kalte Nahwärme Netz in Saerbeck liegt vor

Gute Neuigkeiten für Bauherren im Neubaugebiet Hanfteichweg…

Erster Spatenstich für das Baugebiet Hanfteichweg

Die Bagger haben bereits mit ihrer Arbeit begonnen und die künftigen…

Wärmevertrag abschließen

Die Stadtwerke Lengerich GmbH ist für die Lieferung der gewünschten Wärme zuständig und kümmert sich um die Instandhaltung des kalten Wärmenetzes. Die SaerVE ist verantwortlich für die Errichtung des Netzes sowie der Wärmepumpen in Zusammenarbeit mit der INEG.
Der Wärmevertrag kann in Zukunft hier abgeschloßen werden.

KONTAKT

ZENTRALE

Saerbecker Ver- und Entsorgungsgesellschaft mbH

Ferrières-Straße 11
48369 Saerbeck
info@swl-unser-stadtwerk.de

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KUNDENSERVICE:
05481 8005-22222

STÖRUNGSHOTLINE:
0800 – 4 63 63 57

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