SaerVE errichtet „kaltes Nahwärmenetz“
Wie Sie ggfs. bereits aus der Presse mitbekommen haben, bauen wir im Neugebiet „Alter Reiterhof“ und „Hanfteichweg“ ein sogenanntes „kaltes Nahwärmenetz“, mit dem wir dann die Wärmeversorgung sicherstellen. Bauherr und Eigentümer dieses Wärmenetzes ist die SaerVE, die Bauausführung, der Betrieb des Wärmenetzes und die Wärmeversorgung erfolgen durch unseren Partner, die Stadtwerke Lengerich GmbH.
An das kalte Nahwärmenetz werden alle zukünftigen Grundstückseigentümer in dem Wohnbaugebiet angeschlossen. In Abstimmung mit den Eigentümern wird die passende Wärmepumpe ebenfalls durch die Saerve in das Haus eingebaut. Mit dem Kauf des Grundstückes entscheidet man sich auch für die Versorgung durch das kalte Nahwärmenetz. Wie das kalte Nahwärmenetz funktioniert, haben wir weiter unten dargestellt.
Sofern Sie an einem Grundstück Interesse haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Saerbeck. Die Gemeinde wird Ihnen dann auch Auskunft über den Verkaufsprozess erteilen.
An dieser Stelle werden wir Sie in den kommenden Monaten über die weiteren Schritte informieren.
So funktioniert das kalte Wärmenetz
Das kalte Wärmenetz wird an zentralen Stellen mit Sonden in einer Tiefe von bis zu 150 Metern (je nach geologischer Notwendigkeit) installiert. Die vorhandene Erdwärme von ca. 10-15°C wird aufgenommen und über ein zirkulierendes Wasser-Glykol-Gemisch ohne Energieverlust zu den Häusern im Wohngebiet geleitet. Moderne Wärmepumpen in den Häusern nutzen die Energie zum Heizen bzw. im Sommer zur passiven Kühlung. Hierbei ist es möglich das je Sonde bis zu 20.000 kWh/a pro Jahr durch den Boden aufgenommen wird.
Ihre Vertragspartner im Detail
Gemeinde Saerbeck
Stadtwerke Lengerich
SaerVE
Der Bauherr verpflichtet sich im Netzanschlussvertrag, einen Raum in seinem Haus – entsprechend der Größe der Wärmepumpenanlage – für die Technik zur Verfügung zu stellen. Die genaue Größe des Technikraums wird auf Basis der Leistung der Wärmepumpe gemeinsam mit ihrem Planer bzw. Architekten berechnet. Der BKZ spiegelt im Wesentlichen den Anteil des Wohnobjekts im Wärmenetz wider, während die Hausanschlusskosten hauptsächlich die Kosten der Wärmepumpe repräsentieren. Die Preise leiten sich aus der benötigten Anschlussleistung ab. Der Baukostenzuschuss ist zu zahlen, sobald klar ist, welche Leistung im Haus benötigt wird. Die Hausanschlusskosten sind fällig nach dem Anschluss der Wärmepumpe bzw. kurz vor der Wärmelieferung.
Gute Gründe für Bauherren
Kosten sparen!
Nur einmalige Anschlusskosten (Hausanschluss- und Baukostenzuschuss), keine Wartungskosten (z.B. die Wartung des Brenners, Reparaturen, Kaminkehrer, Tankreinigung, Schornsteinfeger, Bevorratungskosten etc.), kostenintensive laufende Betriebskosten verringern sich – keine Reparaturkosten über die gesamte Vertragslaufzeit.
Hinweis zur Vollkostenvergleichsrechnung: Der Kostenvergleich wurde auf Basis des BDEW-Heizkostenvergleich Neubau 2021 und an Anlehnung an die VDI-Norm 2067 erarbeitet und gemäß Preisindizes des Statistischen Bundesamtes auf das aktuelle Jahr angepasst. Die Vollkosten pro Jahr ergeben sich bei einer Vollkostenbetrachtung von 15 Jahren.
Hohe Versorgungssicherheit
Transparenz und Unabhängigkeit
Weniger Lärm / Mehr Komfort
Hoher Beitrag für den Klimaschutz
Baukostenzuschuss, Hausanschlusskosten und Wärmepreise
* Die Preise gelten unter dem Vorbehalt der Zusage von beantragten Fördermitteln.
** Stand 12/2023. Die tatsächlichen Kosten können noch abweichen, weil Hersteller und Typ der Wärmepumpe noch nicht feststehen.
FAQ
Wie ermittelt sich der Wärme-Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis Wärme wurde im Jahr 2022 marktgerecht durch ein Fachingenieurbüro ermittelt. Der Preis ändert sich jährlich zum 01.01. nach einem transparenten Verfahren.
Die Preise werden gem. einer gesetzlichen Verordnung (AVBFernwärmeV) zur jeweils zur Hälfte nach einem Strompreisindex und einem allgemeinen Index für Wärme ermittelt. Eine Aufteilung hat der Gesetzgeber festgelegt, damit Wärmekunden nicht ausschließlich vom eingesetzten Brennstoff (hier Strom) abhängig sind. Der Wärme-Arbeitspreis für das laufende Jahr 2024 bezieht sich auf Indexwerte des stat. Bundesamtes aus dem Jahr 2023 (Durchschnitt Oktober 2022 – September 2023).
Wer legt die Größe des Hausanschlusses und der Wärmepumpe fest?
Sie stellen uns eine Wärmebedarfsberechnung für Ihr Haus zur Verfügung. Diese ist Bestandteil des Bauantrages und wird in der Regel von Ihrem Architekten erstellt. Auf Basis dieser Wärmebedarfsberechnung legen wir für Sie die benötigte Leistung/Größe Ihrer Wärmepumpe fest.
Was ist der Umfang der Dienstleistung der Wärmelieferung?
Wir liefern Ihnen über eine in Ihrem Haus eingebaute Wärmepumpe die benötigte Wärme für Ihre Heizung, Warmwasserbereitung und passive Kühlung. Sie erhalten ein Rundum-Sorglos-Paket inkl. aller Wartungen und Reparaturen. Sie zahlen einen Grund- und Arbeitspreis für die benötigte Wärme
Wie wird die erzeugte Wärme der Wärmepumpe gemessen?
Die gelieferte Wärme wird über einen geeichten Wärmemengenzähler hinter der Wärmepumpe, an der Übergabestelle zu Ihrem Heizungsnetz, gemessen und abgerechnet. Es wird nur Wärme abgerechnet.
Woher kommt der Strom für die Wärmepumpe?
Der Strombedarf für die Wärmepumpe wird separat gemessen und von der SWL bereitgestellt. Es entstehen für Sie also keine zusätzlichen Stromkosten.
Wenn Sie eine PV-Anlage (Batteriespeicher) installieren möchten, können Sie die Anlagen auf ihren Strombedarf in ihrem Haushalt bzw. für ihr Auto ausrichten.
Wer liefert den Strom für meinen Haushaltsbedarf
Sie sind in der Wahl Ihres Stromanbieters frei. Wenn Sie möchten, machen wir Ihnen gerne ein Angebot für eine Belieferung mit regionalem Ökostrom.
Warum gibt es eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren?
Siehe Frage: Was geschieht nach Ablauf der vertragliche Erstlaufzeit von zehn Jahren?
Was geschieht nach Ablauf der vertragliche Erstlaufzeit von zehn Jahren?
Das Kalte Nahwärmenetz ist für eine Nutzungsdauer von mehreren Jahrzehnten ausgelegt. Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir mit Ihnen keine Verträge abschließen die länger als zehn Jahre laufen. In unserem Wärmelieferungsvertrag werden deshalb zunächst zehn Jahre Vertragslaufzeit vereinbart. Uns liegt viel daran Sie als Kunden zu behalten. Deshalb werden wir Ihnen rechtzeitig ein neues Angebot für die Belieferung mit Wärme machen.
Im Fall einer Vertragsverlängerung werden wir natürlich weiterhin ein Full-Service-Paket anbieten, dass alle Reparaturen, und bei Bedarf auch den Ersatz der Wärmepumpe enthält. Wenn Sie keine weitere Wärmelieferung wünschen, bauen wir die Wärmepumpe kostenlos wieder aus.
Wie berechnen sich die Vollkosten der Kalten Nahwärme?
In unserer Grafik Vollkostenvergleich Wärmeversorgung wurde eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 15 Jahren zugrunde gelegt. Als Kalkulationsgrundlage wurden zudem die aktuellen Energiepreise zugrunde gelegt.
Die jährlichen Kosten beinhalten
- Baukostenzuschuss, Hausanschlusskosten und Kapitaldienst aufgeteilt auf 15 Jahre
- Jährlicher Grundpreis Wärme
- Arbeitspreis bezogen auf einen Wärmeverbrauch von 6.000 kWh/a
Aktuelles am Baugebiet
Erster Spatenstich für das Baugebiet Hanfteichweg
Wärmevertrag abschließen
KONTAKT
ZENTRALE
Saerbecker Ver- und Entsorgungsgesellschaft mbH
Ferrières-Straße 11
48369 Saerbeck
info@swl-unser-stadtwerk.de
SERVICEHOTLINE
KUNDENSERVICE:
05481 8005-22222
STÖRUNGSHOTLINE:
0800 – 4 63 63 57